Herzlich Willkommen!

Hier begegnen Sie einer engagierten Rechtsanwältin, die sich konsequent auf das Sozialrecht spezialisiert hat und seit mehr als 10 Jahren als Fachanwältin im Sozialrecht tätig ist. Sie werden von mir mit ehrlichem Interesse und aufrichtiger Empathie empfangen, die es Ihnen leicht macht, mir Ihr Anliegen anzuvertrauen.

Darüber hinaus berate ich als Spezialistin im Seniorenrecht ständig bei Fragen rund um den Heimaufenthalt einer pflegebedürftigen Person und darüber, wer für die nicht unerheblichen Kosten des Pflegeheims aufkommt. In diesem Zusammenhang entstehen häufig auch Fragen zum Erbrecht, weshalb ich mich mit dem Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich fortgebildet habe und Ihnen auch in diesem angrenzendem Rechtsgebiet kompetent weiter helfe.

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Christine Brinkmann
Kanzlei für Sozial- und Seniorenrecht
Aachener Str. 197-199, Ecke Universitätsstraße
50931 Köln Lindenthal
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0221.453 79 33
0221.453 79 32
mail@ra-cbrinkmann.de
Das Sekretariat ist besetzt in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.00 Uhr, außer Mittwochs nachmittags. Besprechungstermine vereinbaren wir individuell.

Rechtsgebiete

Meine Kanzlei zeichnet sich durch konsequente Spezialisierung im Sozial-, Erb- und Seniorenrecht aus.

Soziales

Das Sozialrecht ist ein weites Feld. Als Fachanwältin im Sozialrecht habe ich mich von Anfang an konsequent im Bereich des Sozialversicherungsrechts gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung und im Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren und Eingliederungshilfe – spezialisiert.

Erben

Das Erbrecht ist das am meisten verdrängte Rechtsgebiet. Es betrifft jeden und zugleich planen nur die wenigsten Menschen, was und wie sie es ihren Nachkommen hinterlassen. Dabei gibt es durchaus Konstellationen, in denen man sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen sollte, denn entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen.

Senioren

Ein wesentlicher Teil meiner Beratung findet mittlerweile im Seniorenrecht statt. Immer häufiger muss ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim untergebracht werden, was allerdings mit hohen Kosten verbunden ist und häufig dazu führt, dass das Sozialamt unterstützen muss. Für die Pflegebedürftigen geht es dann häufig um die Sicherung ihres Vermögens und für die Angehörigen um Fragen rund um den Elternunterhalt.

Schwerbehinderung

Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist das wesentliche Ziel, ab 2017 neu geregelt im Bundesteilhabegesetz. Die Schwerbehinderung wird im Alltag nachgewiesen über den Schwerbehindertenausweis. Hieraus ergeben sich gewisse Erleichterungen mit den Nachteilsausgleichen der Merkzeichen, daneben zum Beispiel aber auch die vorzeitige abschlagfreie Inanspruchnahme der Altersrente oder Zusatzurlaub sowie Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis.

Pflegeheim

Die finanzielle Situation von Menschen in Pflegeheimen wird geprägt von einer Pflegeversicherung, die lediglich als Teilkaskoversicherung ausgestaltet ist. Mit geringen eigenen Renten führt dies regelmäßig zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe, sogenannte Hilfe zur Pflege bzw. Pflegewohngeld. Wer Sozialhilfe beansprucht, muss aber zuvor sein eigenes Einkommen und Vermögen vollständig - bis auf geringe Freibeträge - einsetzen. Ich helfe Ihnen Ihr Schonvermögen durchzusetzen!

Elternunterhalt

Kinder haften für ihre Eltern! Aber nicht uneingeschränkt, denn der Bundesgerichtshof hat frühzeitig eine Lebensstandardgarantie einer Sandwichgeneration postuliert, die sowohl für den Unterhalt ihrer eigenen Kinder als auch den ihrer Eltern zuständig sein soll. Werden Sie also von der Sozialbehörde angeschrieben, lohnt sich die frühzeitige anwaltliche Beratung, um sich über Verteidigungsstrategien in Bezug auf den Elternunterhalt vorsorgend beraten zu lassen.

Person

Mein Name ist Christine Brinkmann – bis 2012 Leisten – Jahrgang 1972. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder.

Geboren und aufgewachsen im Rheinland, habe ich in Münster, Kapstadt (Südafrika) und Köln Rechtswissenschaften studiert und 1997 mein Erstes Juristisches Staatsexamen und 2001 das Zweite Juristische Staatsexamen abgelegt.

Seit dem Jahr 2004 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2005 in eigener Kanzlei selbständig tätig. Seit dem Jahr 2008 bin ich als Fachanwältin für Sozialrecht zugelassen, 2011/2012 absolvierte ich erfolgreich den Fachanwaltskurs im Erbrecht .

Buchpublikationen

  • „Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen“ 2005
  • „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG“ 2007, 3. Auflage 2016

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